Wirtschaftsmediation

Der Begriff umfasst ein weites Einsatzgebiet:

+ Innerhalb einer Organisation:
   Bei Teamkonflikten, innerhalb der Belegschaft auch Hierarchieübergreifend, zwischen Abteilungen, bei Mobbing……

+ Zwischen Organisationen:

   Lieferant – Kunde, Zusammenschluss, B2B, unter Mitbewerbern, bei Betriebsübergabe ….

Dabei stellen sich Menschen in der Wirtschaft, in Organisationen sowie Verwaltungseinrich-tungen unterschiedlichsten Konflikten. Ob intern – zwischen Mitarbeitenden und Führenden – oder extern mit Kunden und Lieferanten. Dazu benötigen sie leistungsfähige Strategien zur Konfliktbewältigung. Eine kompetente Strategie stellt die Wirtschaftsmediation dabei zur Verfügung. Eine neutrale Person, bestens ausgebildet mit einem reichen Schatz an Erfahrung, in die Liste des Bundesministeriums für Justiz eingetragen, begleitet zur Lösung.

Die Vorteile sind vielfältig: 

Zeit- und Kostenersparnis

Das Verfahren ist unbürokratisch und rasch einsetzbar, während bei einem Gerichtsverfahren mit einem erheblichen, zeitlichen Aufwand gerechnet werden muss. Der Beginn der Mediation sowie Zeitpunkt und Dauer der weiteren Sitzungen sind für die Beteiligten frei wählbar. Je nach Komplexität und Kooperationswille der Beteiligten kann eine Mediations-Vereinbarung in wenigen Sitzungen im Abstand von einigen Tagen erreicht werden.

Im Regelfall ist Mediation kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren: es entfallen die Gerichts- und (teilweise) die Anwaltskosten, und der geringere Zeit- und Personalaufwand, die kürzere Verfahrensdauer, sowie das Wegfallen von Bürokratie und Formalismen führt zu weiteren Kostenersparnissen.

Parteienautonomie

Die betroffenen Parteien sind die Expert/innen für die Lösung. Diese wird nicht – wie bei einem Gerichtsurteil – an Dritte delegiert. Die Parteien können Ziele und Inhalte der Mediation autonom bestimmen und behalten die Kontrolle über den Ausgang der Verhandlungen. Sie bestimmen auch den Umfang der Lösung, der wesentlich weiter gefasst werden kann als dies in einem Gerichtsurteil möglich ist, das sich auf den konkreten Prozessgegenstand beschränkt. 

Rechtssicherheit

Ziel der Mediation ist eine für beide Seiten gewinnbringende, rechtlich verbindliche Vereinbarung. Darüber hinaus haben die Parteien die Möglichkeit, ihre jeweiligen Anwälte in das Mediationsverfahren in beratender Funktion einzubinden.

Öffentlichkeitswirkung

Mediation ist ein vertrauliches Verfahren: nur die Beteiligten selbst haben Kenntnis von dem Konflikt, dem Verfahren und der Lösung. Gerichtsverfahren haben hingegen aufgrund ihrer Öffentlichkeit eine gewisse Außenwirkung. Das kann zu Imageverlusten für ein Unternehmen führen, wenn es vor Gericht verklagt wird und dadurch sowohl die Mitbewerber als auch die Kunden von den Schwierigkeiten und Konflikten erfahren.

Wahrung der positiven Geschäftsbeziehungen

Aufgrund des Verständnisses für die jeweils andere Seite, das durch die Mediation gewonnen wird, kann eine unter Spannung stehende Geschäftsbeziehung wieder fortgeführt und im Vergleich zu früher mitunter verbessert werden. Oftmals bleibt nach Gerichtsurteilen zwischen den Parteien nur „verbrannte Erde“. Mediation setzt auf den Erhalt der persönlichen Gesprächsbasis und fokussiert auf die positive Gestaltung der zukünftigen Zusammenarbeit. 

Die Mediationsklausel

In Zusammenarbeit mit der WKO Österreich wurde im Rahmen der ExpertsGroup folgende Mediationsklausel erarbeitet. Die Formulierung basiert auf österreichischem Recht, betont die Freiwilligkeit, spricht für die Orientierung Ihres Unternehmens am Interesse für Lösungen und am konstruktiven Umgang mit Geschäftspartnern. Sie zeigt die Betonung von Autonomie bei Entscheidungen. Außerdem sichert sie Ihren Juristen den Freiraum für anlassbezogene Ergänzungen.

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