Beschäftigen Sie Lehrlinge in Ihrem Unternehmen? Dann wissen Sie, dass diese jungen Mitarbeiter/innen andere Anforderungen haben als ihre erwachsenen Kolleg/innen. Oftmals stehen Lehrlingsbeauftragte vor großen Herausforderungen mit ihren Lehrlingen und denken an die Auflösung eines Lehrvertrags als Ausweg aus der aktuellen Situation. Doch wer früh genug handelt, kann dies eventuell verhindern – wir empfehlen, frühzeitig an Mediation zu denken!

Konflikte zwischen Lehrling und Ausbilder

In einem Alter, wo noch intensiv nach der eigenen Identität gesucht wird, wo die Hormone teilweise verrückt spielen, fällt es den Jugendlichen oft schwer, Unsicherheiten oder Unklarheiten anzusprechen. Über Wünsche und Bedürfnisse zu reden, erscheint unmöglich. Aus diesen und auch vielen weiteren Gründen können verheerende Konflikte entstehen. Der/die Auszubildende versteht zum Beispiel eine Anweisung nicht exakt, traut sich nicht nachzufragen, ist verunsichert – der/die Lehrlingsbeauftragte ist mit dem Ergebnis unzufrieden, muss nachhaken, nacharbeiten. Mit der Zeit entstehen Frust und Demotivation. Beide Seiten sind mit der Situation unglücklich. Durch Verunsicherung entstehen häufig noch mehr Fehler, vorhandenes Potential wird nicht ausgeschöpft. So eine Negativ-Spirale kann im schlimmsten Fall zur frühzeitigen Auflösung des Lehrvertrags führen. 

Theorie vs. Praxis

Die gesetzliche Verankerung der Mediation (§15a BAG – Berufsausbildungsgesetz) soll die Gespräche zwischen Lehrling und Lehrlingsausbilder in solchen Fällen fördern. Mit der Unterstützung einer neutralen dritten Person, der Mediatorin/dem Mediator, sollen die Konflikte besprochen und idealerweise gelöst werden. Die Erfahrung zeigt, dass viele Unternehmen jedoch nur das eine Mediations-Gespräch durchführen, das gesetzlich gefordert ist. Eine intensivere Auseinandersetzung mit der Situation würde mehr bringen aber auch mehr fordern: ein darauf einlassen, eine Offenheit, dem Mediationsprozess gegenüber und natürlich einen zusätzlichen finanziellen Beitrag. Dadurch würde die Chance auf eine tatsächliche Verbesserung der Situation enorm steigen und es würde die Gesprächskultur im Unternehmen fördern, um zukünftige Konflikte besser und direkt lösen zu können. Mediation stellt in so einem Fall eine direkte Investition in die Zukunft des Unternehmens dar.

Wie ‘rechnet sich‘ eigentlich ein Lehrling?

…wenn man den hohen Wert der Nachhaltigkeit einer selbst ausgebildeten Person kurz außer Acht lässt und sich rein auf die Zahlen fokussiert… 

Studien* zufolge kostet ein Lehrling in Österreich für 3,5 Lehrjahre im Durchschnitt 14.295,- Euro. Dabei werden Brutto-Lohnkosten den produktiven Leistungen des/der Auszubildenden über die gesamte Lehrdauer gegenübergestellt. Werden alle Kosten für eine Neueinstellung einer/s neuen Mitarbeiters/in summiert, so entstehen laut CISS Personalberatung (2021) Ausgaben in einer Höhe von 18.869,- Euro! Diese Kosten setzen sich zusammen aus den Mehrkosten vor einer Kündigung, Austritts-/Entlassungskosten, Überbrückungskosten wie Doppelbesetzung, Rekrutierungskosten, Einarbeitungskosten neue/r Mitarbeiter/in.

Lohnt sich da nicht eine Investition in den/die Auszubildende/n in Form von Mediation? Dieser Frage könnte man noch folgende anfügen: lohnt sich eine Investition in Nachhaltigkeit und Zukunft in Ihrem Unternehmen?

Wir von MzF empfehlen, gerade bei Konflikten mit Auszubildenden frühzeitig an die Mediation zu denken. Es besteht eine große Chance, dass das gefährdete Dienstverhältnis danach fortgesetzt wird und bessere Leistungen und Ergebnisse erzielt werden als zuvor.

Ihr Team des Mediationszentrums Flachgau.


* Quellen:

Dornmayr, H., & Nowak, S. (2019). Lehrlingsausbildung im Überblick – Strukturdaten, Trends und Perspektiven. Wien: Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft. 

CISS Personalberatung. (7. Jänner 2021). CISS Consult | Unternehmensberatung. Von http://ciss-consult.de/wp-content/uploads/2014/07/Infoblatt-Kosten-Mitarbeiter- Fluktuation2.pdf abgerufen

“Supervisorische Begleitung in der dualen Berufsausbildung“, Hutzinger C. (2021). Masterarbeit zum MSc Coaching, Supervision, Mediation – Universität Salzburg


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